S A T Z U N G
§ 1 Zweck, Name, Sitz, Geschäftsjahr.
Der Kegelclub "Die durstigen Schreihälse" ist ein Club mit dem Zweck, einen gemütlichen Kegelabend miteinander zu verbringen. Er hat den Sitz in Senden – Ottmarsbocholt. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Dezember eines jeden Jahres und endet mit Ablauf des Novembers des Folgejahres.
§ 2 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1. Erwerb der Mitgliedschaft
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des KC zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen durch Unterschrift verpflichtet. Über den Aufnahmeantrag wird unter Ausschluss des Antragstellers entschieden. Die Aufnahme wird nur gewährt, wenn die Abstimmung einstimmig für die Aufnahme erfolgt. Ist ein Mitglied bei der Abstimmung nicht anwesend, ist im Vorfeld seine Stimme einzuholen. Weitere Voraussetzung für die Aufnahme in den KC ist das Erscheinen des Antragstellers zu drei aufeinander folgenden Kegelabenden vor Antragstellung.
Mit der Aufnahme in den KC ist das Nachzahlen des entsprechenden Anteils in die Kegelkasse verbunden. Vorher geleistete Beiträge als Gastkegler werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Anzahl der Mitglieder im KC ist auf 10 Personen begrenzt.
2. Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, schriftliche Austrittserklärung und Ausschließung.
Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erklären.
Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft und in grober Weise die Interessen des KC verletzt. Über den Ausschluss ist ein schriftlicher und einstimmiger Beschluss ohne Anwesenheit des Auszuschließenden zu erlassen. Ist ein Mitglied bei der Abstimmung nicht anwesend, ist im Vorfeld seine Stimme einzuholen. Das Ausschlussverfahren ist schriftlich zu dokumentieren. Der Ausschluss ist dem Ausgeschlossenen schriftlich mitzuteilen.
Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft grundsätzlich keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. In besonderen Fällen ist eine andere Entscheidung jedoch möglich (Tod, etc.). Eine abweichende Entscheidung ist einstimmig zu beschließen.
§ 3 Vorstand
§ 4 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet jeweils im Dezember eines Geschäftsjahres in den Räumlichkeiten des Vereinslokals statt. Die Versammlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung zu organisieren und die Mitglieder rechtzeitig schriftlich einzuladen. Die Organisation kann durch den Vorstand oder durch Delegation auf andere Mitglieder übertragen werden.
Über folgende Tagesordnungspunkte ist bei der Mitgliederversammlung zu entscheiden:
a) Höhe der am Kegelabend anfallenden Mitgliederbeiträge
b) Entlastung / Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
c) die Wahl des Anschreibers, Chronikers und deren Vertreter
d) den Ausschluss eines Mitgliedes (einstimmig)
e) die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens (einstimmig)
f) Kassenbericht und Entlastung des Kassierers
g) Chronik
h) Teilnahme an Bahn- und Dorfmeisterschaften und Turnieren
i) Satzungsänderung (einstimmig)
j) sonstiges
Weitere Tagesordnungspunkte können vom Vorstand bzw. durch Vorschlag der Mitglieder mit auf die Tagesordnung gesetzt werden.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn mindestens fünf Mitglieder dies verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.
3. Bei der Beschlussfassung in den Mitgliederversammlungen entscheidet, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt, die Mehrheit der Mitglieder.
4. Auf Antrag mindestens eines Mitgliedes kann die geheime Wahl beantragt werden. Dies gilt für alle, auch außerhalb der Mitgliederversammlung, zu treffenden Abstimmungen.
§ 5 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer einstimmigen Mehrheit aller, auch der nicht anwesenden Vereinsmitglieder
§ 6 Kegelbuch
Der KC führt ein Kegelbuch, um alle erzielten Ergebnisse eines Kegelabends schriftlich festzuhalten. Das Kegelbuch wird vom Schriftführer geführt und verwahrt. Er hat das Buch zu jedem Kegelabend, einschließlich der errechneten Beträge, mitzubringen. Ist er verhindert, so hat er das Buch seinem Vertreter rechtzeitig auszuhändigen. Versäumt er dies und das Kegelbuch ist am Kegelabend nicht da, so hat er beim nächsten Kegelabend eine Runde zu geben.
§ 7 Finanzen
Die finanziellen Geschäfte des KC führt der Kassierer. Er hat weiterhin die Aufgabe, die Beiträge und dergleichen einzuziehen und umgehend auf das Sparbuch des KC einzuzahlen. Ihm ist die Vollmacht über das Vereinsvermögen zu erteilen. Auf eine detaillierte Buchhaltung wird verzichtet. Über die Entlastung des Kassierers ist jedoch auf der Mitgliederversammlung abzustimmen.
§ 8 Strafen und Regeln
1. Beitrag:
Der Grundbeitrag pro Kegelabend beträgt 10,- Euro (€)
2. Alle Neune:
Wirft ein Kegler oder Gastkegler „Alle Neune“, so müssen alle anderen Mitglieder 1,- € in die Kegelkasse zahlen.
3. Kranz:
Jeder Kranzwerfer hat pro Kranz eine „Runde“ zu geben. Die anderen Mitglieder zahlen 2,5 € in die Kegelkasse.
4. Acht ums Vorderholz:
Wirft ein Kegler „Acht ums Vorderholz“ wirft, so haben die anderen Kegler für ihn die Getränkekosten anteilig für den Kegelabend zu übernehmen.
5. Kugel am Tisch:
Der Vorkegler muss voher kurz auf seinem Platz gesessen haben. Wem die Kugel gebracht wird, zahlt 1,- € in die Kegelkasse.
6. Pumpe:
Eine Pumpe kostet 25,- Cent
7. Pumpenkönig:
Pumpenkönig wird der Kegler, der die meisten Pumpen am Kegelabend erzielt hat. Bei der Wertung sind auch die Gastkegler mit einzubeziehen. Bei Pumpengleichheit mehrerer Kegler, entscheidet ein Wurf in die Vollen. Der Pumpenkönig nimmt den Pumpenkegel mit nach Hause und muss diesen beim nächsten Kegelabend wieder mitbringen, bzw. abgeben, falls er verhindert sein sollte. Wird dies versäumt ist eine „Runde“ fällig. Bei Verlust ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Die Strafe für Verlust beträgt 100 l Bier im Rahmen einer Feier.
8. Netz:
Jede Netzberührung kostet 1,- €
9. Kugel einfangen:
Jeder Kegler hat das Recht, die Kugel eines Werfers einzufangen, indem er hinter der Kugel her versucht die Kugel vor erreichen des Bahnendes einzufangen. Gelingt ihm das, ist er vom laufendem Spiel befreit. Der Werfer bekommt den Wurf als Pumpe angerechnet und gleichzeitig das Spiel verloren. Wird der Kegler beim Einfangen behindert, so muss der Werfer eine Runde geben.
10. Kugel kommt zurück:
Wirft der Kegler so schwach, dass die Kugel zurück kommt oder sogar auf der Bahn liegen bleibt, wird der Wurf als Pumpe gezählt.
11. Schnapszahl:
Wirft ein Kegler eine Schnapszahl, so hat er eine Runde zu zahlen. Die Sorte des Schnapses kann er sich selber aussuchen.
12. Randale:
Wirft ein Kegler ein Glas oder einen Stuhl um, so ist von ihm eine Runde zu zahlen.
13. Fehlen am Kegelabend:
a. Entschuldigtes Fehlen: Strafendurchschnitt + 5 € + Grundgebühr
b. Unentschuldigtes Fehlen: 25,- € + Strafendurchschnitt
14. Verspätung:
Verspätet sich ein Kegelbruder um mehr als 15 Minuten, so sind 2,5- € zu zahlen, auch wenn er entschuldigt ist.
Für jede weitere (ab der zweiten) volle Stunde ist ein Beitrag von 2,5 € zu leisten, damit werden bis dato evtl. anteilig anfallende Strafen abgegolten und es entsteht kein Vorteil gegenüber den anderen Kegelbrüdern.
§ 9 Sitten und Bräuche
1. Zu Beginn eines Kegelabends muss jeder Kegelbruder seinen Metallkegel vorweisen. Kann ein Kegler den Kegel nicht vorweisen, ist ein Runde fällig. Verliert ein Kegler den Kegel, so hat für Ersatz zu sorgen.
Des weiteren hat jeder Kegelbruder den Metallkegel immer mit sich zu führen. Wird er von einem anderen Kegelbruder danach gefragt und er hat ihn nicht dabei, ist eine Runde fällig. Hat er jedoch den Kegel dabei, muss der Frager die Runde zahlen.
2. Alle Kegler spenden ihr Kleingeld, alles unter 25 Cent, in die „Große Spardose“ des KC.
3. Im Laufe eines Kegelabends hat jeder Kegler eine Runde anzuschreien. Verschreien kostet eine Runde.
4. Hat ein Kegler drei gefüllte Gläser vor sich, so hat er eine Runde zu zahlen.
5. Prügeleien und Schlägereien sind grundsätzlich erlaubt. Es ist jedoch darauf zu achten, dass kein Schaden entsteht. Eventuell verursachter Schaden ist vom Verursacher zu tragen.
§ 10 Gastkegler
1. Gastkegler kann jeder werden, der drei Stunden Lust auf Kegeln und Alkoholgenuss hat.
2. Der Gastkegler zahlt einmalig 10,- € in die Kegelkasse und ist von allen Strafzahlungen ausgenommen. Rundenstrafen sind trotzdem zu leisten.
3. Wird der Gastkegler Pumpenkönig, so hat er die Pflicht auch zum darauffolgendem Kegelabend zu erscheinen.
4. Der Vorstand hat das Recht, den Gastkegler bei groben Fehlverhalten vom Kegeln auszuschließen. Es erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
5. Mit dem ersten Wurf auf die Kegelbahn, erkennt der Gastkegler die Satzung des KC „Durstige Schreihälse“ an.
§ 11 Feierlichkeiten
Jedes Mitglied hat seine Kegelbrüder samt Anhang zu allen Feierlichkeiten einzuladen.
Hierzu zählen:
- Geburtstage
- Hochzeiten (standesamtliche und kirchliche)
- Geburt eines Kindes
- Dienstjubiläen
- Sonstige Feiern (Schützenkönig, etc.)
Für das Geschenk sind folgende Geldwerte festgelegt:
- Geburtstage und kleinere Feiern: 5 € pro Person
- runde Geburtstage (30 etc.): 15 € pro Person
mit Partner 25 € zusammen.
- kirchl. Hochzeiten: 25 € pro Person
Andere Regelungen können jedoch kurzfristig abgestimmt werden.
Sollte ein Kegelbruder Schützenkönig werden, so hat er zum Festball seine Kegelbrüder einzuladen. Den Kegelbrüdern, samt Anhang, ist ein Platz an den Ehrentischen freizuhalten. Die Umlage für den Schützenkönig beträgt 50 €. Hierin ist der Betrag für den Anhang eingeschlossen.
§ 12 Allgemeines
1. Der Kegelclub „Die durstigen Schreihälse“ wurde am 21.08.1994 gegründet.
2. Vereinslokal ist die Gaststätte Kallwey in Ottmarsbocholt
3. Der KC trifft sich alle 4 Wochen samstags zum Kegeln
5. Der Kegelabend beginnt um 17:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr
Die Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Bis zum 31.12.2001 gilt die bisherige Satzung.
Jeder Kegelbruder erhält eine Ausfertigung dieser Satzung.
Hiermit erkenne ich die Satzung des Kegelclubs „Die durstigen Schreihälse“ an.
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Datum Christian Scheipers
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Datum Christian Rohlmann
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Datum Andreas Baumeister
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Datum Andreas Trahe
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Datum Olaf Reißmann
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Datum Harald Jenkner
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Datum Marc Füstmann
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Datum Maik Lagocki
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Datum Johannes Rave
1. Die Geschäfte des Vereins werden von dem Vorstand geführt, der aus dem 1. u. 2. Vorsitzenden und dem Kassierer besteht. Bei Verhinderung der Vorsitzenden, werden diese von dem Kassierer vertreten.
2. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Für die Wahl eines Vorstandsmitgliedes genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über das Ergebnis der Vorstandswahl ist ein Protokoll zu führen.
3. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den KC nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Clubvermögen beschränkt ist. Deshalb soll in allen im Namen des KC ´s abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenen Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.